90-95% unserer Kunden lösen das Pfand fristgerecht aus. Sollte das Pfandobjekt nicht ausgelöst werden, müssen wir es (gem. §9 PfandIV) nach 6 Monaten versteigern. Auf Wunsch des Kunden können wir das Pfand natürlich auch zu einem früheren Zeitpunkt versteigern. Übrigens stehen dem Kunden etwaige Überschüsse aus der Auktion zu, nachdem Auktionskosten und Zinsen beglichen wurden. Diese potentiellen Mehrgewinne können innerhalb von drei Jahren vom Kunden beansprucht werden, danach gehen Sie in die Hände des Staates über. Ein Verlust wird vom Pfandleihhaus selbst getragen.