Gebühren Pfandleihhaus

Gebühren Pfandleihhaus

Was sind die Laufzeit und Gebühren eines Pfandkredits?

Laufzeit eines Pfandkredits

Die Laufzeit eines Pfandkredits beträgt drei Monate. Nach deren Ablauf haben Sie noch weitere vier Wochen Zeit den beliehenen Gegenstand abzuholen oder den Vertrag zu verlängern. Grundsätzlich können Sie Ihren Wertgegenstand natürlich jederzeit auslösen oder den Pfandschein verlängern. Dadurch fallen innerhalb der ersten drei Monate nur die anlaufenden Gebühren bis zum Auslösungstag hin an. Der Mindest-Auslösungsbetrag umfasst eine Monatsgebühr.

Gebühren Pfandleihhaus

Die Gebühren eines Pfandkredits setzen sich aus den Zinsen sowie den anfallenden Kosten für Verwahrung und Versicherung zusammen. Die Zinsen sind nach der Pfandleiherverordnung gesetzlich auf 1% im Monat festgesetzt.

Zuzüglich zu den Zinsen von monatlich 1%, fallen Kosten für die Verwahrung und Versicherung der Wertgegenstände an. Diese richten sich nach dem Kreditbetrag sowie der Laufzeit. Bei Krediten zwischen 15 und 300 EUR sind die Kosten in einer gesetzlich vorgeschriebenen Gebührentabelle geregelt und betragen:

€ 1,00 bei einem Darlehen bis € 15,00
€ 1,50 bei einem Darlehen bis € 30,00
€ 2,00 bei einem Darlehen bis € 50,00
€ 2,50 bei einem Darlehen bis € 100,00
€ 3,50 bei einem Darlehen bis € 150,00
€ 4,50 bei einem Darlehen bis € 200,00
€ 5,50 bei einem Darlehen bis € 250,00
€ 6,50 bei einem Darlehen bis € 300,00

Bei Kreditbeträgen über 300 EUR unterliegen die Gebühren der freien Vereinbarung der Vertragsparteien. Üblich sind 1% Zinsen und 3% Kosten im Monat. Bei höheren Darlehen können diese davon abweichen, wir garantieren jedoch marktgerechte Konditionen.

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Laufzeit

Die Laufzeit eines Pfandkredits beträgt drei Monate. Nach deren Ablauf haben Sie noch weitere vier Wochen Zeit den beliehenen Gegenstand abzuholen oder den Vertrag zu verlängern. Grundsätzlich können Sie Ihren Wertgegenstand natürlich jederzeit auslösen. So fallen innerhalb der ersten drei Monate nur die anlaufenden Gebühren bis zum Auslösungstag hin an. Der Mindest-Auslösungsbetrag umfasst eine Monatsgebühr.

Gebühren

Die Gebühren eines Pfandkredits setzen sich aus den Zinsen sowie den anfallenden Kosten für Verwahrung und Versicherung zusammen. Die Zinsen sind nach der Pfandleiherverordnung gesetzlich auf 1% im Monat festgesetzt.

Zuzüglich zu den Zinsen von monatlich 1%, fallen Kosten für die Verwahrung und Versicherung der Wertgegenstände an. Diese richten sich nach dem Kreditbetrag sowie der Laufzeit. Bei Krediten zwischen 15 und 300 EUR sind die Kosten in einer gesetzlich vorgeschriebenen Gebührentabelle geregelt und betragen:

€ 1,00 bei einem Darlehen bis € 15,00
€ 1,50 bei einem Darlehen bis € 30,00
€ 2,00 bei einem Darlehen bis € 50,00
€ 2,50 bei einem Darlehen bis € 100,00
€ 3,50 bei einem Darlehen bis € 150,00
€ 4,50 bei einem Darlehen bis € 200,00
€ 5,50 bei einem Darlehen bis € 250,00
€ 6,50 bei einem Darlehen bis € 300,00

Bei Kreditbeträgen über 300 EUR unterliegen die Gebühren der freien Vereinbarung der Vertragsparteien. Üblich sind 1% Zinsen und 3% Kosten im Monat. Bei höheren Darlehen können diese davon abweichen.

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Laufzeit

Die Laufzeit eines Pfandkredits beträgt drei Monate. Nach deren Ablauf haben Sie noch weitere vier Wochen Zeit den beliehenen Gegenstand abzuholen oder den Vertrag zu verlängern. Grundsätzlich können Sie Ihren Wertgegenstand natürlich jederzeit auslösen. So fallen innerhalb der ersten drei Monate nur die anlaufenden Gebühren bis zum Auslösungstag hin an. Der Mindest-Auslösungsbetrag umfasst eine Monatsgebühr.

Gebühren

Die Gebühren eines Pfandkredits setzen sich aus den Zinsen sowie den anfallenden Kosten für Verwahrung und Versicherung zusammen. Die Zinsen sind nach der Pfandleiherverordnung gesetzlich auf 1% im Monat festgesetzt.

Zuzüglich zu den Zinsen von monatlich 1%, fallen Kosten für die Verwahrung und Versicherung der Wertgegenstände an. Diese richten sich nach dem Kreditbetrag sowie der Laufzeit. Bei Krediten zwischen 15 und 300 EUR sind die Kosten in einer gesetzlich vorgeschriebenen Gebührentabelle geregelt und betragen:

€ 1,00 bei einem Darlehen bis € 15,00
€ 1,50 bei einem Darlehen bis € 30,00
€ 2,00 bei einem Darlehen bis € 50,00
€ 2,50 bei einem Darlehen bis € 100,00
€ 3,50 bei einem Darlehen bis € 150,00
€ 4,50 bei einem Darlehen bis € 200,00
€ 5,50 bei einem Darlehen bis € 250,00
€ 6,50 bei einem Darlehen bis € 300,00

Bei Kreditbeträgen über 300 EUR unterliegen die Gebühren der freien Vereinbarung der Vertragsparteien. Üblich sind 1% Zinsen und 3% Kosten im Monat. Bei höheren Darlehen können diese davon abweichen.

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