Pfandhäuser in der Antike

Die Geschichte von Pfandhäusern ist eine des Pfands und das ist wiederum so alt wie das Geld selbst. Im 6 Jh. v.Chr. konnte man im antiken Athen bereits sein Grundstück verpfänden (Hypothek), wenn kurzfristige Ausgaben wie eine neue Rüstung oder anderweitige Investitionen anstanden. Der Pfandgläubiger erhielt damit ein besitzloses Pfand am Grundstück des Schuldners. Vor das verpfändete Haus wurde dann ein Stein gestellt, auf dem Pfandgläubiger, Verpfänder und Hypothekenbetrag vermerkt waren. Der Staatsmann und Lyriker Solon sprach in einem Gedicht darüber, dass er in Athen solche Hypotheken-Markierungssteine (griech. „horoi“) herausriss, die die Belastung eines Grundstückes mit Hypothek anzeigten. Konnte der Schuldner den durch die Hypothek gesicherten Kredit nicht zurückzahlen, fiel sein Grundstück dem Pfandgläubiger zu. Generell liefen griechische Pfandgeschäfte / Hypotheken relativ formlos ab, nur in wenigen Fällen gab es Grundbücher in die eine Verpfändung eingetragen werden konnte.

Schon damals war es nicht nur der „kleine Mann“ der seinen Besitz verpfändete, viele Aristokraten Athens nutzten die Möglichkeit der Verpfändung um Liturgien (Dienste für das Volk), wie die Ausstattung eines Kriegsschiffes, zu bezahlen.

 

Pfandhäuser im Römischen Reich

Auch das römische Zwölftafelgesetz aus dem Jahr 451 v. Chr. ließ das Pfand als Besitzpfand zu. Im 2. Jh. v.Chr. sind Pfandgeschäfte unter Cato überliefert. Das Wort für Pfand (lat. „pignus“) leitete sich von der Faust (lat. „pugnus“) ab. Der Gläubiger musste das Pfand also in den Händen halten können und wurde somit der Besitzer. Eine Verfallsklausel sorgte dafür, dass das Pfand in das Eigentum des Gläubigers überging, wenn der Schuldner am Fälligkeitstag sein Darlehen nicht zurückzahlte. Ähnlich wie heute, lag es vollständig im Risiko des Gläubigers, ob er bei Pfandreife einen Mehr- oder Mindererlös beim Verkauf erzielte. Der Mehrerlös musste im Gegensatz zu heute nicht an den Schuldner herausgegeben werden, auf einer etwaigen Restforderung blieb der Gläubiger aber sitzen. Aus diesem Grund kalkuliert der Pfandgläubiger eine Sicherheitsmarge ein, falls der Kreditnehmer das Pfandobjekt nicht auslöst. Später schrieb eine Verkaufsvereinbarung (lat. pactum de vendendo) einen möglichen Mehrerlös dem Schuldner zu.

Aus den römischen Ostprovinzen gelangte unter Kaiser Julian im 4 Jh. n.Chr. das besitzlose Pfandrecht (Hypotheken) aus Griechenland nach Italien, wo es bis dato unbekannt war. Der prominente römische Jurist Domitius Ulpianus unterschied dabei klar den Besitzpfand von besitzlosem Pfand.

Kurioserweise konnte man im antiken Römischen Reich seine Kinder verkaufen oder als Pfand benutzen. Diese Praktiken wurden unter dem ersten christlichen Kaiser, Konstantin der Große, per Gesetz verboten. Sklaven konnten aber weiterhin als Pfand „hinterlegt“ werden.

Pfandhäuser im Mittelalter

Im Mittelalter beobachten wir eine Entwicklung zur rechtlichen Regelung des Pfandgeschäfts. Es wurde ausführlich bestimmt, was für Objekte im Zuge eines sogenannten „Fahrnispfandes“ verpfändet werden konnten. Das „Fahrnis“ konnte alles sein was beweglich, also nicht „niet- und nagelfest“ ist. Selbst Holzkonstruktionen wurden als Fahrnis gezählt („Was die Fackel zehrt ist Fahrnis“). Auch Früchte auf dem Halm können, wie heute (§810 ZPO), der Pfändung unterworfen werden. Dahingegen wurden z.B. Gerätschaften auf einem gemauerten Bauernhof nicht als Fahrnis gezählt, da sie mit diesem eine Einheit bildeten. Das Fahrnis war in diesem Kontext eine Sicherheit für einen Kredit. In der Karolingerzeit wurden Maßnahmen zum Schutz des Schuldners getroffen: Der Gläubiger durfte nur noch mit richterlichem Beschluss einen Pfandgegenstand wegnehmen. Später durften nur noch Beauftragte des Königs oder Landesherren die Pfändung vornehmen.

Neben Fahrnissen konnten auch Hoheitsrechte, wie etwa Zölle, verpfändet werden. Statt Zinsen für die zugrunde liegende Schuld erhielt der Gläubiger dann die Einkünfte aus dem Pfand. Im Mittelalter kam es häufig dazu, dass Adelige ganze Orte oder Herrschaften als Pfandbesitz verliehen. Ein Beispiel für ein solches Geschäft ist beispielsweise die Pfandherrschaft von Dobrilugk. König Ferdinand von Böhmen übertrug das Kloster samt zugehöriger Orte als Pfand an den Graf Albrecht Schlick. Im Malmöer Pfandvertrag von 1803 überließ Schweden Mecklenburg die Stadt Wismar und die Insel Poel als Pfand für 99 Jahre für 1,25 Mio. Taler, 1903 erklärte Schweden den Verzicht auf die Einlösung des Pfandes und das Gebiet fiel somit Mecklenburg zu.

Das Mittelalter brachte auch die erste Institutionalisierung des Pfandgeschäfts mit sich. Das erste öffentliche Leihhaus wurde durch den Franziskaner Barnada in Perugia im Jahr 1462 gegründet. Ursprünglich arbeiteten diese Leihhäuser mildtätig, also nicht gewinnorientiert. Der Name der Pfandgeschäfte „Monte di Pietà“ heißt „Berg des Mitleids“ und weißt auf diese edle Gesinnung hin. Das Ziel war Armen in finanziellen Nöten Hilfe zu gewähren. Darüber hinaus wollte man auch die jüdischen Geldverleiher aus den Städten verdrängen, welche, in der Ansicht vieler, Wucherei betrieben. Die Zinsen der Monte di Pietà waren zwar gering, aber unter Theologen umstritten. Denn laut dem Alten Testament der Bibel (Ex 22,24) ist die Auferlegung von Zinsen generell verboten. Dass Pfandgeschäft ohne Zinsen unmöglich ist, hatte bereits der Bischof von London 1361 erfahren, der eine Bank gründete, die ohne Zinsen Geld gegen Pfand tauschte. Das Modell bewährte sich aber nicht, da das Kapital schnell aufgebraucht war.

Pfandhäuser in der Gegenwart

Das älteste öffentliche Pfandhaus in Deutschland wurde 1560 in Hamburg gegründet. Es folgten Augsburg, Mannheim, Stuttgart und Nürnberg. In Berlin eröffnete 1784 das königliche Leihamt, welches bis 1990 genutzt wurde. Im 20. Jahrhundert erlebten Pfandhäuser, insbesondere in den Vorkriegsjahren, einen Aufschwung, da sie kurzfristige und unverbindliche Kredite anboten.

Auch MGM Pfand und Wert steht seit über 30 Jahren in dieser alten Tradition des Pfandleihgeschäfts. Viel hat sich jedoch im Vergleich zur Antike oder dem Mittelalter geändert. Die Pfandleihe ist in Deutschland ein hoch reguliertes Geschäft, zudem muss das Unternehmen ausgiebige finanzielle Reserven nachweisen können. Auch das Internet führt heutzutage zu schnelleren und genaueren Bewertungen – ein großes Plus für die Kunden und uns. Während Mitarbeiter des Pfandleihgeschäfts im letzten Jahrhundert sich regelmäßig Warenkataloge durchlesen mussten um Pfandobjekte bewerten zu können, läuft nun alles digital ab. Referenzpreise sind in Sekunden verfügbar. Für uns bedeutet das mehr Zeit für die individuellen Bedürfnisse der Kunden.

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Pfandhaus MGM Leihhaus München