Ja. Das Pfandgeschäft ist vom Staat streng reguliert und alle Modalitäten sind in der Verordnung über den Geschäftsbetrieb der gewerblichen Pfandleiher (Pfandleiherverordnung, PfandIV) festgelegt. In dieser Verordnung wird unter Anderem bestimmt wie viel Zinsen verlangt werden dürfen und welche Vergütungen der Pfandleiher fordern darf. Zudem ist die Eröffnung eines ordentlichen Pfandleihhauses mit vielen Auflagen verbunden. Neben Versicherungen für die Pfandobjekte braucht man je nach Bundesland Rücklagen von bis zu 100.000 €.