Nein, denn Schulden sind mit Rückzahlungsverpflichtungen verbunden und Sie haften normalerweise mit ihrem gesamten Besitz. Bei Pfandkrediten besteht keine Verpflichtung das Pfand auszulösen. Gleichzeitig ist das Pfand die einzige Sicherheit für den Kredit. Ihr restlicher Besitz bleibt in jedem Fall unangetastet.