Nein, das stimmt ganz und gar nicht. Denn die Zinsen und Vergütung (lt.§10 PfandIV) richten sich nach dem Kreditbetrag. Es liegt also im Interesse des Pfandhauses den größtmöglichen Kredit zu gewähren. Natürlich muss hierbei auch eine Sicherheitsmarge einkalkuliert werden, dass falls der Kunde das Pfandobjekt nicht auslöst, die Kosten der Pfandleihe durch eine Versteigerung gedeckt werden können. Es ist die Regel, dass der Kreditbetrag ca. 25-50% des Wertes des Pfändungsobjekt beträgt. MGM Pfand und Wert bietet hier großzügigere Konditionen mit 50-80% des Verkehrswertes.