
Wie funktioniert die Pfandleihe?
Die Pfandleihe funktioniert in drei Schritten: Sie hinterlegen einen Wertgegenstand, bekommen sofort Geld und holen den Gegenstand später gegen Rückzahlung plus Zinsen und Kosten wieder ab. Die Laufzeit beträgt drei Monate, eine Verlängerung ist möglich. Sie bleiben die ganze Zeit Eigentümer.
Schritt 1: Gegenstand prüfen lassen
Bringen Sie Ihren Wertgegenstand und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Wir prüfen Echtheit, Material und Zustand direkt vor Ihnen und nennen Ihnen einen Darlehensbetrag. Er liegt meist zwischen 50 und 80 % des Verkehrswerts. Das Angebot ist unverbindlich.
Schritt 2: Geld erhalten
Sind Sie einverstanden, zahlen wir sofort aus, bar oder per Echtzeitüberweisung. Sie erhalten einen Pfandschein. Darauf stehen das Datum, die Beschreibung Ihres Gegenstands, die monatlichen Zinsen und Kosten und Ihre Pfandnummer. Bewahren Sie ihn gut auf: Wer den Pfandschein vorlegt, kann das Pfand auslösen.
Schritt 3: Auslösen oder verlängern
Sie können jederzeit auslösen, auch schon nach einer Woche. Dann zahlen Sie das Darlehen plus die Zinsen und Kosten für die angefangenen Monate, mindestens aber für einen Monat. Brauchen Sie länger, verlängern Sie den Vertrag: Sie zahlen nur Zinsen und Kosten und erhalten einen neuen Pfandschein für weitere drei Monate.
Was beleihen wir?
Uhren, Schmuck, Sammlermünzen, Gold- und Silbermünzen, Barren, Edelmetalle, Diamanten und Farbedelsteine, Banknoten, Kunst und Kleinantiquitäten. Elektronik beleihen wir nicht.
Welche Vorteile hat ein Pfandkredit gegenüber einem Bankkredit?
Beim Pfandkredit zählt nur der Wert Ihres Pfands. Einkommensnachweis, Bonitätsprüfung und SCHUFA-Auskunft entfallen.
Kein Schuldrisiko
Für den Kredit haftet allein der hinterlegte Gegenstand. Lösen Sie ihn nicht aus, wird er versteigert, und damit ist der Kredit erledigt. Mahnungen, Inkasso oder Lohnpfändung gibt es beim Pfandkredit nicht. Ist der Versteigerungserlös höher als Ihre Schuld, gehört der Überschuss Ihnen.
Kein Schuldrisiko
Für den Kredit haftet allein der hinterlegte Gegenstand. Lösen Sie ihn nicht aus, wird er versteigert, und damit ist der Kredit erledigt. Mahnungen, Inkasso oder Lohnpfändung gibt es beim Pfandkredit nicht. Ist der Versteigerungserlös höher als Ihre Schuld, gehört der Überschuss Ihnen.
Sicher verwahrt
Ihr Pfand liegt in Tresoren nach VdS-Richtlinien und ist auf das Doppelte des Darlehensbetrags versichert, so wie es § 8 der Pfandleiherverordnung vorsieht.
Flexibel
Sie können jederzeit auslösen, auch schon nach einer Woche, und zahlen nur die angefangenen Monate. Reicht die Zeit nicht, verlängern Sie um weitere drei Monate. Einen neuen Antrag brauchen Sie dafür nicht.